Wer beabsichtig, sich für eine Weile im Ausland aufzuhalten, sollte sich vorab Gedanken um seinen Krankenversicherungsschutz machen. Egal, ob nur eine kurze Auslandsreise oder ein längerer Auslandaufenthalt geplant ist, mit der gesetzlichen Krankenversicherung kommt man nicht allzu weit.

Die gesetzliche Krankenversicherung agiert nach dem sogenannten Teritorialprinzip. Das bedeutet, die Versicherungsnehmer können nur im Inland Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es Sonderabkommen (auch Sozialversicherungsabkommen genannt), die gewisse Leistungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes möglich machen. Allerdings beinhalten diese Leistungen wirklich nur das Allernötigste. Jeder Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse ist also gut beraten, im Falle eines geplanten Auslandaufenthaltes eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Wann ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung zu empfehlen?
Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ist in den meisten Fällen ausreichend, wenn eine kurze Ferienreise ins Ausland geplant ist. Bedenken sollte man allerdings, dass diese speziell für Urlaubsreisen abgeschlossenen Krankenversicherungen zeitlich begrenzt gelten und selten nachträglich verlängert werden können. Verzögert sich aus irgendeinem Grund die Heimreise, kann es durchaus passieren, dass man im Ausland ohne Versicherungsschutz ist.

Was ist bei einem längeren Auslandsaufenthalt zu empfehlen?
Die Antwort lautet: Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV). Eine private Krankenversicherung bietet prinzipiell weltweiten Versicherungsschutz. Allerdings variiert die Geltungsdauer des weltweiten Versicherungsschutzes in den Tarifbedingungen der verschiedenen Anbieter erheblich. Die Bandbreite der Geltungsdauer liegt dabei zwischen einem Monat und unbegrenzter Dauer.

Was also tun, wenn die Geltungsdauer des Auslandsversicherungsschutzes nicht ausreicht?
Im Ernstfall – wenn zum Beispiel eine planmäßige Rückkehr nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich wäre und deshalb die Geltungsdauer der PKV überschritten würde – dehnt sich der Versicherungsschutz in der Regel so lange aus, bis eine Rückreise ohne Gesundheitsgefährdung möglich ist. Aber auch hier gilt es zu beachten, dass es Versicherungen gibt, die eine Verlängerung der vertraglich festgelegten Geltungsdauer nur gewähren, wenn der Versicherungsnehmer vorab die Versicherung über den Aufenthaltsort und die Dauer des Aufenthalts informiert hat.
Plant man hingegen von vorn herein einen längeren Auslandsaufenthalt als die vertragliche Geltungsdauer der PKV zulässt, sollte man über einen Wechsel der PKV nachdenken. Bei einem rechtzeitigen Wechsel der PKV, vor dem geplanten Auslandsaufenthalt, hat man die Möglichkeit, einen Tarif abzuschließen, der eine ausreichend lange oder sogar eine unbegrenzte Geltungsdauer im Ausland beinhaltet.